Der Archipel Kornati wird zu den gegliedersten Archipelen des Mittelmerees klassifiziert. Der Nationalpark „Kornati“ bedeckt eine Fläche von cca 217 km² und schliesst 89 Inseln, Kleininseln und Felsen mit insgesamt 185 km der Küstenlinie ein. Ein karakteristischer Kontrast zwischen dem rohen anscheinend ungastfreundlichen und halb-wüstigen Land und dem ausnahmsweise biologisch reichen und geo-morfologisch verschiedenartigen Meer macht diese Gegend einzigartig. Der Nationalpark „Kornati“ wie ein geschütztes Gebiet hat bestimmte Verhaltungsregel, die für alle Besucher die sich in ihm befinden, gültig sind: •Die Besucher sind verpflichtet für jeden Tag ihres Besuches im Bereich des Parks eine gültige Eintrittskarte zu haben; •Zum Taucherbesuch wird eine besondere Vergütung laut der gültigen Preisliste der öffentlichen Anstalt „Nationalpark Kornati“ bezahlt; • Spaziergang durch den Landteil des Parkes ist nur gemäss den gezeichneten Pfaden erlaubt (der Landteil des Parks ist komplett im Privatbesitz); •Im Bereich vom Park besteht die Zone des besonderen Schutzes (um die Insel Purar und den Felsen Klint und Voliæ), wo kein Zugang den Besuchern erlaubt ist; •Ankerung und Übernachtung auf den Seefahrzeugen ist nur in 18 zu diesen Zwecken vorausgesehenen Buchten erlaubt; • Die Zündung der Feuer ist nur in den Ortschaften und auf solchen Plätzen erlaubt, die speziell bezeichnet und vorbereitet sind; •Zur Ausführung der Tätigkeiten im Park ist es nötig von der öffentlichen Anstalt „Nationalpark Kornati“ eine gültige Zulassung zu beschaffen; • Der organisierte Besuch zum Parks, die Unterkunft in den festen Objekten u.a. werden durch den verschiedenen juristischen oder physischen Personen vorgenommen (Privatschiffseigner und touristische Agenturen usw.), die von der öffentlichen Anstalt „Nationalpark Kornati“ eine Zulassung zur Ausführung einer solchen Tätigkeit bekommen.